Copyright-Hinweis und Verwendung des Copyright-Symbols

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Ein Urheberrechtsvermerk oder ein Urheberrechtssymbol ist eine Kennung, die auf Kopien eines Werks angebracht wird, um die Welt über den Urheberrechtsbesitz zu informieren. Während die Verwendung eines Urheberrechtsvermerks früher als Bedingung für den Urheberrechtsschutz erforderlich war, ist dies jetzt optional. Die Verwendung des Urheberrechtsvermerks liegt in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers und erfordert keine vorherige Genehmigung oder Registrierung beim Copyright Office.

Da frühere Gesetze jedoch eine solche Anforderung enthielten, ist die Verwendung eines Urheberrechtsvermerks oder Urheberrechtssymbols immer noch relevant für den Urheberrechtsstatus älterer Werke.

Der Urheberrechtsvermerk war gemäß dem Urheberrechtsgesetz von 1976 erforderlich. Diese Anforderung wurde aufgehoben, als die Vereinigten Staaten der Berner Übereinkunft mit Wirkung zum 1. März 1989 beitraten. Obwohl Werke, die vor diesem Datum ohne einen Urheberrechtsvermerk veröffentlicht wurden, in den Vereinigten Staaten gemeinfrei hätten werden können Staaten stellt das Abkommensgesetz der Uruguay-Runde (URAA) das Urheberrecht wieder her. in bestimmten ausländischen Werken, die ursprünglich ohne Urheberrechtsvermerk veröffentlicht wurden.

Wie ist ein Copyright-Symbol nützlich?

Die Verwendung des Urheberrechtsvermerks kann wichtig sein, da er die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist, den Urheberrechtsinhaber identifiziert und das Jahr der Erstveröffentlichung angibt. Darüber hinaus wird im Falle einer Verletzung eines Werks, wenn ein ordnungsgemäßer Urheberrechtsvermerk auf der/den veröffentlichten Kopie(n) erscheint, auf die ein Beklagter in einer Urheberrechtsverletzungsklage zugreift, der Verteidigung des Beklagten auf der Grundlage von Unschuld kein Gewicht beigemessen. Verletzung. Eine harmlose Verletzung liegt vor, wenn der Verletzer nicht wusste, dass das Werk geschützt war.

Die Verwendung des Urheberrechtsvermerks liegt in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers und erfordert keine vorherige Genehmigung oder Registrierung beim Copyright Office .

Korrekte Form des Copyright-Symbols

Der Hinweis auf visuell wahrnehmbare Kopien muss die folgenden drei Elemente enthalten:

  1. Das Copyright-Symbol © (der Buchstabe C in einem Kreis) oder das Wort „Copyright“ oder die Abkürzung „Copr“.
  2. Das Jahr der Erstveröffentlichung des Werkes. Bei Zusammenstellungen oder Bearbeitungen, die bereits veröffentlichtes Material enthalten, ist das Datum des Jahres der Erstveröffentlichung der Zusammenstellung oder Bearbeitung ausreichend. Das Datum des Jahres kann weggelassen werden, wenn ein bildliches, grafisches oder skulpturales Werk, gegebenenfalls begleitet von Text, auf Grußkarten, Postkarten, Schreibwaren, Schmuck, Puppen, Spielzeug oder anderen nützlichen Artikeln reproduziert wird.
  3. Der Name des Urheberrechtsinhabers des Werks oder eine Abkürzung, an der der Name erkennbar ist, oder eine allgemein bekannte alternative Bezeichnung des Inhabers.

Beispiel: Copyright © 2002 John Doe

Der Hinweis oder das Symbol © oder „C im Kreis“ wird nur auf visuell wahrnehmbaren Kopien verwendet.

Tonträger

Bestimmte Arten von Werken, zum Beispiel musikalische, dramatische und literarische Werke, dürfen nicht in Kopien, sondern durch Ton auf einer Tonaufzeichnung festgehalten werden. Da Tonaufzeichnungen wie Tonbänder und Schallplatten „Tonträger“ und keine „Kopien“ sind, wird der Hinweis „C in einem Kreis“ nicht verwendet, um den Schutz des musikalischen, dramatischen oder literarischen Werks anzuzeigen, das der Aufzeichnung zugrunde liegt .

Copyright-Symbol für Tonträger

Tonaufnahmen werden im Gesetz als Werke definiert, die aus der Fixierung einer Reihe von musikalischen, gesprochenen oder anderen Geräuschen resultieren, ausgenommen jedoch Geräusche, die einen Film oder ein anderes audiovisuelles Werk begleiten. Gängige Beispiele sind Aufnahmen von Musik, Theater oder Vorträgen. Eine Tonaufnahme ist nicht dasselbe wie ein Tonträger. Ein Tonträger ist ein physisches Objekt, in dem Werke der Urheberschaft verkörpert sind. Das Wort „Schallplatte“ umfasst Kassetten , CDs, Schallplatten sowie andere Formate.

Die Anzeige von Tonträgern, die eine Tonaufnahme enthalten, muss die folgenden drei Elemente enthalten:

  1. Das Copyright-Symbol (der Buchstabe P in einem Kreis)
  2. Das Jahr der Erstveröffentlichung der Tonaufnahme.
  3. Der Name des Urheberrechtsinhabers der Tonaufnahme oder eine Abkürzung, an der der Name erkennbar ist, oder eine allgemein bekannte alternative Bezeichnung des Inhabers. Ist der Hersteller des Tonträgers auf dem Etikett oder der Verpackung des Tonträgers genannt und erscheint im Hinweis kein anderer Name, so gilt der Name des Herstellers als Bestandteil des Hinweises.

Warnstellung

Der Urheberrechtsvermerk muss auf Kopien oder Tonträgern so platziert werden, dass ein angemessener Hinweis auf den Urheberrechtsanspruch gegeben ist.

Alle drei Hinweiselemente müssen normalerweise zusammen auf den Kopien oder Tonträgern oder auf dem Etikett oder der Verpackung des Tonträgers erscheinen.

Da sich aus der Verwendung unterschiedlicher Benachrichtigungsformen Fragen ergeben können, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, bevor Sie eine andere Benachrichtigungsform verwenden.

Das Urheberrechtsgesetz von 1976 hat die strengen Folgen außer Kraft gesetzt, wenn der Urheberrechtshinweis nach dem früheren Gesetz nicht aufgenommen wurde. Es enthielt Bestimmungen, in denen spezifische Korrekturmaßnahmen zur Korrektur von Auslassungen oder bestimmten Fehlern im Urheberrechtshinweis festgelegt wurden. Nach diesen Bestimmungen hatte ein Anmelder 5 Jahre nach der Veröffentlichung Zeit, um die Nichtmitteilung oder bestimmte Fehler zu korrigieren. Obwohl diese Bestimmungen technisch gesehen immer noch in Kraft sind, wurde ihre Wirkung durch die Änderung eingeschränkt, die die Benachrichtigung für alle Werke, die am oder nach dem 1. März 1989 veröffentlicht wurden, optional macht.

Veröffentlichungen mit Werken der US-Regierung

Werke der US-Regierung haben keinen Anspruch auf US-Urheberrechtsschutz. Für Werke, die am oder nach dem 1. März 1989 veröffentlicht wurden, gilt die Vorankündigungspflicht für Werke, die hauptsächlich aus einem oder mehreren Werken der US-Regierung bestehen. Die Verwendung eines Hinweises in einem solchen Werk wird jedoch hinfällig eine Behauptung wegen unschuldiger Verletzung wie oben beschrieben, vorausgesetzt, der Urheberrechtshinweis enthält auch eine Erklärung, die die Parteien des Werks identifiziert, für die das Urheberrecht beansprucht wird, oder jene Teile, die Material der US-Regierung darstellen.

Beispiel: Copyright © 2000 Jane Brown.
Das Urheberrecht wird in den Kapiteln 7–10 beansprucht, ausschließlich Karten der US-Regierung.

Kopien von Werken, die vor dem 1. März 1989 veröffentlicht wurden und hauptsächlich aus einem oder mehreren Werken der US-Regierung bestehen, müssen einen Hinweis und eine Identifikationserklärung enthalten.

unveröffentlichte Werke

Der Autor oder Urheberrechtsinhaber möchte möglicherweise einen Urheberrechtsvermerk auf unveröffentlichten Kopien oder Tonträgern anbringen, die sich seiner Kontrolle entziehen.

Beispiel: Unveröffentlichte Arbeit © 1999 Jane Doe